Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingen der Nordpack AG, Fabrikstrasse 2, CH-5037 Muhen
Die aufgeführten und spezifizierten Waren werden zu den nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) abgegeben.
1. Angebot
Die Angebote sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Offerten die aufgrund ungenauer Vorgaben erfolgen, gelten als Richtangebote.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Nordpack AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Annahme durch die Nordpack AG zustande. Bei nachträglicher Änderung der Mengen oder Masse behält sich Nordpack AG vor, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen.
3. Preise
Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht inbegriffen und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Preis- und Produktänderungen sind vorbehalten.
4. Mengenabweichungen
Die Mengenabweichungen für individuell angefertigte Produkte sind wie folgt:
– unter 1000 Stück pro Artikel +/- 25%
– über 1000 Stück pro Artikel +/- 12%
Innerhalb dieser Toleranz ist der Käufer zur Abnahme der Ware und zur Bezahlung des vollen Preises verpflichtet.
5. Stanzformen, Druckplatten und Clichés
Für Stanzformen, Druckplatten und Clichés werden anteilige Kosten verrechnet. Deren Nutzung bleibt uns vorbehalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Jahre ab Datum des letzten Auftrages.
6. Lieferungen
Ab Bestellwert CHF 250.—Lieferung frei Haus
Kleinmengenzuschlag + CHF 25.—für Lieferung bei Warenwert unter CHF 250.—
Mehrkosten für Eilsendungen werden in Rechnung gestellt.
7. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten. Verspätete Lieferungen bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche Nordpack AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen verursacht durch Streik, Transporte und alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen oder zurücktreten vom Vertrag.
8. Palettentausch
Der Auftragnehmer führt über die in seinem Eigentum stehenden Paletten und Abdeckplatten für den Auftraggeber ein Palettenkonto. Dieses gibt Auskunft über den Bestand an Paletten und seine Veränderungen. Der Auftraggeber erhält auf
Wunsch zur Abstimmung des Saldos einen Auszug des Palettenkontos. Die Aufzeichnungen im Konto werden aufgrund von Versandbelegen geführt. Der Auftraggeber hat die jeweils empfangenen Paletten zu quittieren. Bei jeder Lieferung von
palettierter Ware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zug um Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben,
die er empfangen hat. Nicht oder beschädigt zurückgegebene Paletten werden in Rechnung gestellt.
- Haftung und Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich Qualität und Ausführung müssen innert 8 Tage mach Erhalt angebracht werden, Mengenbeanstandungen sofort nach Erhalt der Ware. Der Hersteller übernimmt bei rechtzeitig gerügten Mängeln die Gewährleistung durch Korrektur oder Neuanfertigung einwandfreier Ware bis zum ursprünglichen Auftragswert. Weitergehende Entschädigungsforderungen und Folgeschäden sind ausgeschlossen.10. Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungsbedingungen sind ab Fakturadatum grundsätzlich 30 Tage netto. Ab eingetretener Fälligkeit wird ein üblicher Verzugszins fällig. Die Nordpack AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die Nordpack AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung der Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeiten sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.11. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Käufer zustehender Ansprüche. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die für einen Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken, insbesondere ist er damit einverstanden, dass wir jederzeit berechtigt sind, den Eigentumsvorbehalt ins Register am jeweiligen Wohnsitz des Käufer auf dessen Kosten eintragen zu lassen.12. Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Muhen.13. Anwendbares Recht
Es ist schweizerisches Recht anwendbar, für die vorliegende AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen wurden.
Muhen, im April 2017
Nordpack AG
Via Cantonale 19
6805 Mezzovico
Tel: +41 (0)62 737 21 30
Fax: +41 (0)62 737 21 39
info@nordpack.ch